Mit der Anmeldung und der fixen Zusage eines Betreuungsplatzes gehen Sie ein Betreuungsverhältnis mit der Kinderbetreuungseinrichtung ein. Aus diesem Grund ist eine Abmeldung während des Kindergartenjahres nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils bis zum Monatsende schriftlich mittels aufliegendem Abmeldeformular bei der Kindergartenleitung möglich.
Kindergarten: einmonatige Kündigungsfrist
Tagesbetreuung (alterserweiterte Gruppen und Kleinkindgruppen): dreimonatige Kündigungsfrist
