In unserem Kinderbetreuungs-ABC finden Sie die wichtigsten Infos über die gesamte Kinderbetreuung Saalfelden: Kinderbetreuungs-ABC
Ausschluss
Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden:
- wenn wichtige Umstände vorliegen, die den Betrieb der Einrichtung erheblich stören bzw. durch die eine Schädigung der übrigen betreuten Kinder zu befürchten ist
- wenn die Erziehungsberechtigten wiederholt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
- Einhaltung der Ordnung
- Bezahlung der Beiträge
- wenn Eltern oder andere Erziehungsberechtigte eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung des Kindes wiederholt unterlassen
- wenn das Kind ohne ausreichenden Grund länger als 2 Wochen oder wiederholt der Betreuungseinrichtung fernbleibt
- bei nicht ordnungsgemäßem Verhalten eines Erziehungsberechtigten (Denunzierung, öffentliche Anprangerung, rufschädigende Vorgangsweisen, aggressives Verhalten gegenüber dem Personal, …)
