Kinderbetreuungs-ABC

In unserem Kinderbetreuungs-ABC finden Sie die wichtigsten Infos über die gesamte Kinderbetreuung Saalfelden: Kinderbetreuungs-ABC

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes in die Obhut der Betreuungsperson.
Die Aufsichtspflicht endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Kinder aus der Kinderbetreuungseinrichtung von den Eltern, sonstigen Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten (erst ab dem 12. Lebensjahr) abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht der Betreuungsperson besteht nicht, wenn sich die Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigten befinden (zB Familienfeste).