Anmeldung in der Kinderbetreuung

Die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2025/26 wird in den Semesterferien 2025 in den jeweiligen Einrichtungen stattfinden. Nähere Informationen finden Sie zeitnah auf der Startseite unserer Homepage bzw. im Saalfeldner Stadtblatt im Dezember.

  • Kinder über drei Jahre:
    In den Kindergärten Bahnhof, Bergland, Lenzing und Stadt können Kinder ab dem 3. Lebensjahr angemeldet werden. 
    Es sind keine Doppeleinschreibungen, also Anmeldungen in mehreren Kindergärten, notwendig. Die Plätze werden gemeinsam eingeteilt. 

  • Kinder unter drei Jahre:
    In den Betreuungseinrichtungen Bahnhof, Farmach und MIKI können Kinder unter dem 3. Lebensjahr angemeldet werden. Die Kinder werden nach der Einschreibung den stadteigenen Tagesbetreuungseinrichtungen Bahnhof, Farmach und MIKI zugeteilt. Dieses Angebot gilt nur für Kinder von berufstätigen Eltern oder Berufswiedereinsteigern. Kinder unter 2 Jahren sollen vorranging für die Kinderbetreuung MIKI angemeldet werden. 

  • Kinder, die bereits eine Einrichtung besuchen, müssen für das Betreuungsjahr 2024/25 ebenso ein neues Formular ausfüllen. Dieses wird in den jeweiligen Gruppen ausgeteilt.

 

Für die Anmeldung ist Folgendes zu beachten:

  • Für 5- bis 6-jährige Kinder, die ein Jahr vor dem Schuleintritt stehen, besteht Kindergartenpflicht.

  • Die Anmeldung ist nur für ein gesamtes Kinderbetreuungsjahr möglich.

  • Die Zuteilung obliegt der Leitung bzw. Koordinatorin.
     

Aufnahmekriterien

Die Aufnahme in der Kinderbetreuung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Kinder, die nach dem Alter dem Schuleintritt am nächsten sind (Kindergartenpflicht!)

  • Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen oder aufgrund eines erhöhten Förderbedarfs die Ermöglichung eines Kindergartenbesuches geboten erscheint

  • Kinder von berufstätigen Erziehungsberechtigten

  • Kinder, die selbst schon bisher die betreffende Kinderbetreuungseinrichtung besucht haben oder deren Geschwister

Für die Aufnahme in die alterserweiterte Gruppe, Kleinkindgruppe oder Nachmittagsbetreuung im Kindergarten (ganztags) ist die Berufstätigkeit beider Elternteile Voraussetzung.
 

Abmeldung

Mit der Anmeldung und der fixen Zusage eines Betreuungsplatzes gehen Sie ein Betreuungsverhältnis mit der Kinderbetreuungseinrichtung ein. Aus diesem Grund ist eine Abmeldung während des Kindergartenjahres nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils bis zum Monatsende schriftlich mittels aufliegendem Abmeldeformular bei der Kindergartenleitung möglich. 

Kindergarten: einmonatige Kündigungsfrist
Tagesbetreuung (alterserweiterte Gruppen und Kleinkindgruppen): dreimonatige Kündigungsfrist
 

Ausschluss

Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 

  • wichtige Umstände verliegen, die den Betrieb der Einrichtung erheblich stören bzw. durch die eine Schädigung der übrigen betreuten Kinder zu befürchten ist
  • die Erziehungsberechtigten wiederholt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
    • Einhaltung der Ordnung 
    • Bezahlung der Beiträge
    • wenn Eltern oder andere Erziehungsberechtigte eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung des Kindes wiederholt unterlassen
    • wenn das Kind ohne ausreichenden Grund länger als 2 Wochen oder wiederholt der Betreuungseinrichtung fernbleibt